Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für Reinigung, Hemdenservice und Nähservice.
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I. Ausführung und Leistung
- Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege.
- Textilreinigung Stierli kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke usw.) Zuschläge auf die in der Preisliste festgesetzten Preise verlangen.
- Die durch Textilreinigung Stierli ausgezählte Stückzahl beziehungsweise die ausgezählten Mengen sind massgebend für Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.
II. Verantwortlichkeit
- Jede Haftung von Textilreinigung Stierli wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle
grober Fahrlässigkeit. Dies bedeutet namentlich:
- Voraussetzung einer Haftung ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt Textilreinigung Stierli auf ihre Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.
- Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit der Färbung und Drucke, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.
- Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein, insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für Textilreinigung Stierli massgebend.
- Textilreinigung Stierli kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.
- Eine Erfolgsgarantie von Textilreinigung Stierli ist ausgeschlossen.
III. Rückgabe
- Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.
- Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheins. Ist der Abholschein nicht mehr erhältlich, kann sich Textilreinigung Stierli mit der Vorweisung eines den Kunden eindeutig identifizierenden Ausweises begnügen. Der Kunde hat den Erhalt der Ware diesfalls unterschriftlich zu bestätigen. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.
- Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann Textilreinigung Stierli ersatzlos über diese Artikel verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt Textilreinigung Stierli den Kunden vorgängig, sofern Name und Adresse des Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung seitens Textilreinigung Stierli, diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.
- Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.
IV. Beanstandungen
- Reklamationen des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.
- Beanstandungen werden von Textilreinigung Stierli sorgfältig geprüft und begründet beantwortet oder erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Behandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.
- Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.
V. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
- Kommt bei Beanstandungen keine Einigung zustande, soll der Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des VTS und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung unterbreitet werden.
Entwurf, von der bisherigen Website übernommen. Noch nicht freigegeben.